Die Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).
Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch Einlagen der Kunden geschützt. Ein Einlagengeschäft in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn der Kunde einen unbedingten Rückzahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut besitzt. Darunter fallen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen. Nicht erfasst sind Ansprüche des Kunden gegen das Kreditinstitut für die ein Nachrang oder ein Rangrücktritt vereinbart wurde.
Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle einer Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt (Nachrang).