VR NachrangEinlage

Ein Exklusivangebot für unsere Mitglieder und Kunden

Die VR NachrangEinlage ist eine Termineinlage mit fester Laufzeit und einer jährlich festen Zinszahlung für die gesamte Laufzeit. Eine Verfügungsmöglichkeit während der Laufzeit ist nicht möglich.

Ihre Vorteile

  • fester, garantierter Zins
  • jährlicher Zinsertrag
  • sicher bei Ihrer Bank
  • kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
  • keine Kosten

Details

Die VR NachrangEinlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.

Konditionen

  • Anlagebetrag: 25.000,00 EUR (Mindesteinlage)
  • Laufzeit: 6 Jahre (keine vorzeitige Kündigung möglich)
  • Zinssatz: 2,75 % p.a.
  • Zinsgutschrift: jährlich zum 31.12.
  • Verfügbarkeit: nur am Ende der Laufzeit    
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Einlagensicherung, Institutsschutz und Risiken

Die Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).

Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch Einlagen der Kunden geschützt. Ein Einlagengeschäft in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn der Kunde einen unbedingten Rückzahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut besitzt. Darunter fallen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen. Nicht erfasst sind Ansprüche des Kunden gegen das Kreditinstitut für die ein Nachrang oder ein Rangrücktritt vereinbart wurde.

Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle einer Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt (Nachrang).

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