Erhöhung des Sparerfreibetrages ab 2023


Zinserträge aus Kapitalvermögen müssen versteuer werden, diese belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten hier neue Freibeträge:

bis 31.12.2022                          NEU ab 01.01.2023    

801 Euro für Alleinstehende           1.000 Euro für Alleinstehende 

1.602 Euro für Verheiratete           2.000 Euro für Verheiratete

Die Erhöhung der Beträge erfolgt automatisch. Haben Sie mehrere Aufträge erteilt, werden diese prozentual umd 24,844 % angehoben. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag

Damit Sie diese Steuerbefreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Am Besten klären Sie in einem Beratungsgespräch weitere Fragen oder die Höhe Ihrer Freistellungsaufträge. Vereinbaren Sie gleich online einen Termin.

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Freistellungsauftrag online ändern

Gerne können Sie Ihren Freistellungsauftrag im OnlineBanking auch selbst ändern oder das ausgefüllte Formular bei uns abgeben.  

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