Zinserträge aus Kapitalvermögen müssen versteuer werden, diese belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten hier neue Freibeträge: