Energieausweis

gemäß §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Sie möchten eine Wohnung / ein Haus verkaufen oder vermieten?
Dann benötigen Sie einen Energieausweis, der über die energetische Qualität eines Gebäudes Auskunft gibt.  

Die Energieeinsparverordung aus dem Jahr 2014 verpflichten Verkäufer und Vermieter bestimmte Werte bzgl. Energiebedarf oder Energieverbrauch auszuweisen.  

Beim Verkauf oder bei Vermietung einer Immobilie ist es Pflicht einen Energieausweis zu besitzen und dem Interessenten bei der Besichtigung vorzulegen.

Dieser Ausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Es sind neben der Energieeffizienzklasse (A+ bis H) auch der Energiebedarf sowie das Baujahr und der wesentliche Energieträger angegeben. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Auch bei Sanierung eines Gebäudes müssen sich Eigentümer ebenfalls an die Vorgaben der EnEV halten.

Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Sollten Sie einen Energieausweis benötigen, dann kontaktieren Sie uns.

Für die Erstellung wird eine pauschale Gebühr für Aufwand und Auslagen in Rechnung gestellt.